Wo können die Flüchtlinge wohnen?
01.11.15 - Das Haus am Weiher ist jetzt eine Gemeinschaftsunterkunft. Dort müssen die Flüchtlinge vorerst bleiben.
Wenn die syrischen Leute als Flüchtlinge anerkannt sind, dürfen sie sich überall im Bundesgebiet niederlassen, sofern sie dort eine Wohnung finden. Flüchtlinge, die Verwandte in Deutschland haben, können zu diesen umziehen, wenn dort Platz ist. Nach der Anerkennung als Flüchtling können/sollen/müssen die Leute aus der Gemeinschaftsunterkunft ausziehen und in die Anschlussunterbringung gehen. Dazu muss man eine Wohnung finden!!! Die Miete und die Nebenkosten werden vom Jobcenter bezahlt und alles entspricht dem üblichen Mietspiegel. Der Mietvertrag muss vor der Unterschrift beim Jobcenter vorgelegt werden. Das Jobcenter bezahlt auch die Kaution, wenn sie vorher beantragt wird.
Dürfen die Flüchtlinge arbeiten?
01.11.15 - Ab dem Zeitpunkt des Asylantrages besteht die ersten drei Monate ein Arbeitsverbot. Es kann jedoch ein 1-Euro-Job ausgeübt werden. Diese 1-Euro-Jobs können gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen beim Landratsamt beantragen. Der Flüchtling kann bis zu 100 Stunden im Monat arbeiten und bekommt 1,05 Euro pro Stunde zusätzlich zu seinen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In Altshausen können der Dornahof, die Stiftung St. Elisabeth, Gemeinde und Schulen solche Jobs beantragen. Erfahrungsgemäß müssen die Flüchtlinge ein bisschen Deutsch sprechen können, damit sie arbeiten können.
Bleiben oder nicht? Was erwartet die Flüchtlinge in Altshausen?
01.11.15 - Es sind jetzt bald alle Flüchtlinge in Karlsruhe registriert worden. Sie haben dort ihre Personalien angegeben, einen Fingerabdruck abgegeben und einen Asylantrag gestellt. Dann bekommen sie nach einiger Zeit eine Aufenthaltsgestattung, das ist ein grüner Ausweis, der drei Monate gilt und danach verlängert wird.
Von hier an trennen sich die Verfahren je nach dem aus welchem Land die Flüchtlinge kommen.
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